Allgemeine Geschäftsbedingungen der OptiMum Training GmbH für MaxiMum Training

1.0 Vertragsabschluss

1.1. Der Abschluss des Vertrags kommt durch die Unterschrift der Vertragspartner zustande. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

 

1.2. Die Dauer des Vertrags mit der Tarifgruppe „Year Pass“ ist auf 52 Wochen abgeschlossen. Nach den 52 Wochen wechselt das Mitglied automatisch in den „Month Pass“ mit monatlicher Verlängerung, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

 

1.3. Die Dauer des Vertrags mit der Tarifgruppe „Month Pass“ ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt werden. Erfolgt eine Kündigung innerhalb der ersten 6 Monate der Laufzeit, wird die Servicepauschale in Höhe von 29,90 € einmalig fällig. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.

 

1.4. Innerhalb der ersten 2 Wochen ab Vertragsabschluss, hat das Mitglied die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht bedarf der Schriftform. Im Falle des Widerrufs durch das Mitglied werden die ersten 4 Wochen Beitrag und einmalig eine Servicepauschale in Höhe von 29,90 € fällig.

 

1.5. Das Mitglied ist bei Vertragsabschluss verpflichtet, eine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen (Rechnungen, Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die angegebene Postanschrift oder elektronisch an die E-Mail-Adresse, zugestellt werden können. Jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Bankverbindung etc.) sind unverzüglich der

Trainingseinrichtung schriftlich mitzuteilen.

 

1.6. Der Vertrag kann von der OptiMum Training GmbH mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn wichtige Gründe in der Person oder im Verhalten des Kunden vorliegen.

 

 

2.0 Mitgliedsbeiträge

2.1. Die Beiträge werden 14-tägig im Voraus fällig und zum Wochenbeginn eingezogen. Das Mitglied ist verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen und erteilt der OptiMum Training GmbH hierfür ein schriftliches SEPA Lastschriftmandat.

 

2.2. Personaltrainerstunden, die nicht fristgerecht (mind. 24 Std vorher) abgesagt wurden, werden berechnet.

 

2.3. Jeweils zum 01.06. und 01.12. wird eine halbjährliche Servicepauschale in Höhe von 29,90€ per Lastschrift eingezogen. Leistungen der Servicepauschale sind: Nutzung der MaxiMum Training-App, Trainer-Online Beratung, Hygiene- und Desinfektionsmitteln zur Prävention, Verwaltungsgebühr, Nutzung der Duschen. Das Recht auf eine anteilige Rückerstattung nach Kündigung besteht nicht.

 

2.4. Das Mitglied ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung der Beiträge aufweist. Für Rücklastschriften werden seitens der beteiligten Kreditinstitute Stornogebühren berechnet. Diese leiten wir in voller Höhe zzgl. Bearbeitungs- und Mahngebühren an das Mitglied weiter.

 

2.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs von 6 Wochen ist die OptiMum Training GmbH berechtigt, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weiterhin sind in diesem Fall sämtliche Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

 

2.6. Falls sich die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht, ist die OptiMum Training GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den Umsatzsteuersatz beschränkt.

Die Preiserhöhung wird durch Erklärung in Textform angezeigt.

 

2.7. Krankheitsbedingte Zahlungspause: Das Mitglied hat die Möglichkeit, durch das Einreichen eines schriftlich attestierten ärztlichen Sportverbotes, eine Zahlungspause für den angegebenen Zeitraum zu erhalten. Hierfür wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15€ fällig. Eine rückwirkende Beantragung der Zahlungspause ist nicht möglich.

 

 

3.0 Nutzung des Studios

3.1. Jedes Mitglied ist berechtigt, während der Öffnungszeiten unseren Trainingsbetrieb zu nutzen. Unsere Hausordnung und die MaxiMum-Trainingsprinzipien (Ironcodex) sind für jedes Mitglied bindend.

 

3.2. Das Mitglied erhält bei Abschluss des Vertrags ein Zutrittsmedium. Jeder Kunde ist verpflichtet, sich beim Betreten und Verlassen des Trainingsbetriebes mit dem Medium an- und abzumelden. Um sicherzustellen, dass die Zugangsberechtigung zum Studio nur vom Mitglied genutzt wird, berechtigt uns der Kunde, ein Foto von sich zu erstellen und zu speichern.

 

3.3. Für das Zugangsmediums wird eine Gebühr von 10€ erhoben.

 

3.4. Kundenparkplätze, die vom Studio zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit in der Trainingsanlage genutzt werden. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf dem Parkplatz, ohne Anwesenheit im Studio, können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

 

3.5. Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nicht gestattet.

 

3.6. Die Benutzung unserer Trainingseinrichtung erfolgt auf eigenes Risiko des Mitglieds. Für Sachschäden, Verletzungen und Folgeschäden haftet die OptiMum Training GmbH ausschließlich in Fällen der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes. Unsere Haftung für den Verlust von Wertsachen und Kleidung ist ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die andere Kunden verursachen. Auch die Haftung für unsere Mitarbeiter ist auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt.

 

 

4.0. Service- und Betreuungszeiten

4.1. Die Öffnungszeiten im MaxiMum sind in Service- und Betreuungszeiten aufgeteilt. Die aktuell geltenden Zeiten entnehmen Sie unserer Webseite oder den Aushängen in der Anlage.

 

4.2. Betreuungszeiten: Innerhalb der täglichen Betreuungszeit sind unsere Trainer vor Ort und die Anlage ist geöffnet.

 

4.3. Servicezeiten: In der Servicezeit ist kein Personal in der Anlage und die Anlage ist verschlossen. Der Zutritt erfolgt in dieser Zeit über einen Smart-Check-In.

Folgende Maßnahmen und Verhaltensregeln gelten:

  • Der Zutritt ist ausschließlich nur dem Mitglied erlaubt. Das Zutrittsmedium darf nicht an eine andere Person weitergegeben werden. Bei Verstoß ist ein Bußgeld von 250€ fällig und die OptiMum Training GmbH hält sich das Recht auf fristlose Kündigung offen.
  • Beim Betreten und Verlassen der Anlage darf keiner Person der Zugang ermöglicht werden, sondern jedes Mitglied muss sich eigenständig Zutritt verschaffen.
  • Wer ein Fenster öffnet, muss es beim Verlassen der Anlage wieder schließen.
  • Die Anlage ist in dieser Zeit im Eingangsbereich videoüberwacht.
  • Grundsätzlich gelten die bekannte Hausordnung sowie die MaxiMum-Trainingsregeln (Ironcodex)

 

 

5.0.  Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und ODR-Richtlinie:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www. ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Das Studio ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen

 

 

6.0. Schlussbestimmung

6.1. Änderung der AGB : Die OptiMum Training GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn die OptiMum Training GmbH auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von 2 Wochen schriftlich widerspricht.

 

6.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Stand 01.01.24